Sachverständigenanhörung zum Informationssicherheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Der Finanzausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern hat am 15. Januar 2026 eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Förderung der Informationssicherheit im Land durchgeführt – Drucksache 8/5682. Ich war als Sachverständiger für die AG KRITIS geladen und habe schriftlich und mündlich Stellung genommen.
Das ISichG M-V verpflichtet erstmals alle staatlichen und kommunalen Stellen des Landes zu Informationssicherheitsmanagementsystemen nach IT-Grundschutz, zum Betrieb von Security Operations Centern und zur Einhaltung verbindlicher Meldepflichten. Die konsequente Einbeziehung der Kommunalebene haben wir grundsätzlich begrüßt – das ist bundesweit bisher so nicht geregelt. Kritisiert haben wir die fehlende Finanzierungszusage für Kommunen, die sachlich nicht haltbaren Bereichsausnahmen für Gerichte und Hochschulen sowie das Fehlen einer verbindlichen KRITIS-Definition für den Sektor Staat und Verwaltung.
Die schriftliche Stellungnahme ist auf der Website der AG KRITIS veröffentlicht:








