Sachverständigenanhörung im Abgeordnetenhaus: Drucksache 19/2999

Hintergrund

Am 23. März 2026 war ich als Sachverständiger der AG KRITIS in der 69. Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz des Berliner Abgeordnetenhauses eingeladen. Gegenstand war die Anhörung zur Drucksache 19/2999, einem Artikelgesetz, das das Berliner Datenschutzgesetz, das Informationsfreiheitsgesetz und mehrere weitere Rechtsvorschriften ändert. Der Senat begründete den Entwurf mit Anschlägen auf die Berliner Stromversorgung und dem Ziel, die Resilienz Kritischer Infrastruktur zu stärken.

Ich habe eine Impulsrede gehalten. Meine Kernpunkte: Die geplante Ausweitung der Videoüberwachung an KRITIS-Anlagen besteht die Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht, weil die Geeignetheit nicht gegeben ist – eine Kamera verhindert keine geplante Sabotage. §20 Abs. 2 erlaubt künftig zusätzlich verdeckte Kameras, womit das Gesetz den einzigen Effekt abschafft, auf dem es aufbaut. Die strukturell richtige Antwort ist Redundanz im Netz, nicht Überwachung davon. Zur pauschalen Geheimhaltung von KRITIS-Informationen nach dem IFG: Security through Obscurity ist in der IT seit Jahrzehnten als falsch bekannt; das gilt für Infrastruktursicherheit genauso.

Die Sitzung ist auf YouTube veröffentlicht worden.

CC-BY-SA Bild von Minderbinder